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AZ Haushaltsauflösung

Haushaltsauflösung nach Todesfall: Was ist zu tun?

Zuletzt aktualisiert: · AZ Haushaltsauflösung

Nach einem Todesfall sollten Angehörige zuerst Unterlagen und Wertsachen sichern, dann die Erbfrage klären und erst danach räumen lassen. Wer die Wohnung auflöst, bevor feststeht, wer erbt, kann damit das Erbe annehmen – deshalb gilt: sichten ja, entsorgen erst nach Klärung.

Die ersten Tage: sichern statt räumen

  • Wohnung abschließen, Schlüssel einsammeln, Heizung und Wasser prüfen
  • Wichtige Unterlagen heraussuchen: Testament, Mietvertrag, Versicherungen, Bankunterlagen, Rentenbescheide
  • Bargeld, Schmuck, Sparbücher und andere Wertsachen sicher verwahren und notieren
  • Verderbliches entsorgen, Haustiere und Pflanzen versorgen
  • Post umleiten und laufende Verträge sichten

Erst die Erbfrage klären

Wer erbt, übernimmt auch die Pflichten – einschließlich der Wohnung. Ist unklar, ob Sie das Erbe annehmen wollen, sprechen Sie mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt, bevor Sie Hausrat verkaufen oder entsorgen. Für die Ausschlagung gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen.

Bei mehreren Erben lohnt sich eine kurze schriftliche Absprache: Wer nimmt was, was wird verkauft, wer beauftragt die Räumung?

Mietwohnung: Kündigung und Übergabe

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch. Erben können mit gesetzlicher Frist außerordentlich kündigen; bis zur Übergabe läuft die Miete weiter. Fragen Sie den Vermieter früh, in welchem Zustand er die Wohnung zurückhaben möchte – oft genügt besenrein.

Wertgegenstände prüfen lassen

Bevor etwas weggegeben wird, lohnt ein fachkundiger Blick. Schmuck, Münzen, Porzellan, Gemälde oder alte Möbel können einen Marktwert haben, den man ihnen nicht ansieht. Bei einer Räumung mit Wertanrechnung wird dieser Wert vom Preis abgezogen.

Die Räumung planen

  1. Erinnerungsstücke in Ruhe aussuchen, bevor der Termin feststeht
  2. Kostenlose Besichtigung vereinbaren und einen schriftlichen Festpreis geben lassen
  3. Termin so legen, dass vor der Übergabe noch Zeit für kleine Reparaturen bleibt
  4. Rechnung aufbewahren – sie gehört zu den Nachlassunterlagen

Sie möchten wissen, was die Räumung in Ihrem Fall kostet? Mit dem Kostenrechner erhalten Sie in zwei Minuten eine Preisspanne.

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