Besenrein bedeutet: Die Räume sind vollständig leer und grob gereinigt, also ausgefegt und frei von Abfall. Eine Grundreinigung, Fensterputzen oder Renovierungsarbeiten gehören nicht dazu, sofern der Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart.
Was zu besenrein gehört
- Alle Möbel, Geräte und persönlichen Gegenstände sind entfernt – auch aus Keller, Dachboden und Garage
- Böden sind gefegt oder gesaugt, grober Schmutz ist beseitigt
- Kein Müll, keine Kartons, keine Reste in Schränken und Einbauten
- Spinnweben und auffällige Verschmutzungen sind entfernt
Was nicht dazugehört
Fenster putzen, Teppiche shampoonieren, Wände streichen oder Bohrlöcher schließen ist mit besenrein nicht gemeint. Ob Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, hängt vom Mietvertrag ab – viele ältere Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel hilft ein Mieterverein oder ein Anwalt.
Einbauten und Bodenbeläge
Was der Mieter selbst eingebracht hat – Einbauküche, Laminat, Teppich, Deckenverkleidungen – muss in der Regel wieder raus, wenn der Vermieter es nicht übernehmen möchte. Klären Sie das vor der Räumung, damit Demontage und Entsorgung gleich mit eingeplant werden.
Tipp für die Übergabe
Machen Sie Fotos der leeren Räume und halten Sie den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest. Wenn wir räumen, schicken wir Ihnen die Fotos auf Wunsch zu – praktisch, wenn Sie nicht vor Ort sein können.
Sie möchten wissen, was die Räumung in Ihrem Fall kostet? Mit dem Kostenrechner erhalten Sie in zwei Minuten eine Preisspanne.