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AZ Haushaltsauflösung

Haushaltsauflösung bei Betreuung: Was Betreuer beachten müssen

Zuletzt aktualisiert: · AZ Haushaltsauflösung

Ein rechtlicher Betreuer darf die Wohnung des Betreuten nur aufgeben, wenn es dessen Wünschen entspricht oder ein Verbleib ihn erheblich gefährden würde. Die geplante Aufgabe muss er dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen, und für die Kündigung des Mietvertrags oder den Verkauf des Hauses braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1833 BGB). Erst danach sollte geräumt werden.

Wann die Wohnung aufgegeben werden darf

Maßgeblich sind die Wünsche des Betreuten (§ 1821 BGB). Der Betreuer muss sie feststellen und ihnen folgen – außer, der Betreute würde sich dadurch erheblich gefährden und kann das krankheitsbedingt nicht erkennen. Kann der Betreute sich nicht äußern, zählt sein mutmaßlicher Wille; nahe Angehörige sollen dazu gehört werden.

Eine Gefährdung liegt nach § 1833 Abs. 1 BGB insbesondere vor, wenn die Wohnung trotz aller Mittel nicht mehr bezahlt werden kann oder die Versorgung zu Hause trotz ambulanter Hilfe die Gesundheit erheblich gefährdet – zum Beispiel vor dem dauerhaften Umzug ins Pflegeheim.

Anzeige beim Betreuungsgericht

Die beabsichtigte Aufgabe der Wohnung muss der Betreuer dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen – mit den Gründen und der Sichtweise des Betreuten (§ 1833 Abs. 2 BGB).

Was genehmigt werden muss

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts braucht der Betreuer nach § 1833 Abs. 3 BGB für:

  • die Kündigung des Mietvertrags,
  • ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter,
  • die Vermietung der selbst genutzten Wohnung,
  • der Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung, wenn damit die Wohnung aufgegeben wird.

Und der Hausrat?

Zum Hausrat trifft § 1833 BGB keine eigene Regel. Der Betreuer braucht aber einen passenden Aufgabenkreis, in der Regel die Wohnungsangelegenheiten oder die Vermögenssorge. Klären Sie im Zweifel vorher mit dem Betreuungsgericht, was verkauft, aufbewahrt oder entsorgt werden darf. Persönliche Dinge, die der Betreute ins Heim mitnehmen möchte, kommen zuerst heraus.

Ablauf mit uns

  1. Genehmigung abwarten, Kündigungsfrist und Übergabetermin festhalten.
  2. Kostenlose Besichtigung: Was nimmt der Betreute mit, was wird aufbewahrt, was verwertet?
  3. Schriftlicher Festpreis und Rechnung auf den Betreuten – zur Vorlage beim Gericht.
  4. Räumung, Anrechnung verwertbarer Gegenstände, besenreine Übergabe mit Fotos.

Sie möchten wissen, was die Räumung in Ihrem Fall kostet? Mit dem Kostenrechner erhalten Sie in zwei Minuten eine Preisspanne.

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