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AZ Haushaltsauflösung

Halteverbot für die Räumung beantragen: Aachen und Umgebung

Zuletzt aktualisiert: · AZ Haushaltsauflösung

Ein Halteverbot für den Räumungstag beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt – in Aachen beim Fachbereich Mobilität und Verkehr, in Würselen beim Ordnungsamt, in Simmerath, Monschau und Roetgen bei der StädteRegion Aachen. Planen Sie zwei bis vier Wochen Vorlauf ein: Die Schilder besorgen Sie selbst, und sie müssen mehrere volle Tage vorher stehen, sonst darf ein falsch parkendes Auto nicht kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Brauche ich überhaupt ein Halteverbot?

Nur wenn das Fahrzeug nicht in der Nähe der Haustür halten kann – in engen, zugeparkten Straßen ist das häufig der Fall. Je länger der Trageweg, desto länger dauert die Räumung – ein Halteverbot spart deshalb oft mehr, als es kostet. Wir klären das bei der Besichtigung.

Wie lange vorher müssen die Schilder stehen?

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 entschieden: Ein vorher erlaubt geparktes Auto darf auf Kosten des Halters erst abgeschleppt werden, wenn das Schild mindestens drei volle Tage stand – also frühestens am vierten Tag (Urteil vom 24. Mai 2018, 3 C 25.16). Die oft genannten „72 Stunden“ reichen dafür nicht, wenn sie keine drei vollen Tage ergeben.

Die Städte setzen eigene Fristen: Aachen verlangt mindestens vier volle Kalendertage einschließlich Aufstelltag, Würselen mindestens drei Tage, Düren spätestens 96 Stunden, Heinsberg mindestens 48 Stunden. Maßgeblich ist, was in Ihrer Genehmigung steht.

Zuständige Stellen und Fristen im Überblick

Laut den Serviceportalen der Städte und der StädteRegion Aachen, Stand Oktober 2026. Wo keine Frist genannt ist, rechnen Sie mit zwei Wochen:

  • Aachen: Fachbereich 68 Mobilität und Verkehr, Sondernutzung, Lagerhausstraße 20 – Antragsformular per E-Mail an haltverbote@mail.aachen.de. Gebühr laut Gebührenordnung 20 € bis zu einer Woche, ohne Schilder.
  • Würselen: Ordnungsamt, Morlaixplatz 1 – schriftlich, mindestens eine, besser zwei Wochen vorher. Die Stadt stellt keine Schilder.
  • Alsdorf: Bürger- und Ordnungsamt, Hubertusstraße 17 – Antrag mindestens eine Woche vorher.
  • Eschweiler: Abteilung Verkehr, Veranstaltungen, Notfallplanung und Bürgerbüro, Johannes-Rau-Platz 1 – Antrag formlos.
  • Herzogenrath: Abteilung Tiefbau und Verkehr – Online-Formular für verkehrsregelnde Maßnahmen.
  • Stolberg: Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Baesweiler: Ordnungsamt, Mariastraße 2.
  • Simmerath, Monschau, Roetgen: StädteRegion Aachen (Amt für Mobilität und Klimaschutz, Straßenbau und Verkehrslenkung) – eine Frist wird dort nicht genannt; die Stadt Monschau rechnet für Sondernutzungen mit mindestens zwei Wochen.
  • Düren: Amt für Tiefbau und Grünflächen – mindestens zehn Werktage vorher, Gebühr 30 €. Jülich: Ordnungsamt, Formular „mobile Halteverbotszone“.
  • Heinsberg: Ordnungsamt, vier Wochen vorher. Geilenkirchen: Ordnungsamt, mindestens 14 Tage vorher.

So läuft es ab

  • Termin der Räumung festlegen – erst dann lohnt der Antrag.
  • Antrag bei der zuständigen Stelle stellen: Adresse, Länge der Zone (in Düren sind 15 m üblich), Datum und Uhrzeit.
  • Schilder (Zeichen 283, absolutes Haltverbot) bei einem Schilderverleih besorgen – die Städte stellen sie in der Regel nicht.
  • Schilder fristgerecht aufstellen und mit Fotos dokumentieren, dabei die schon parkenden Autos notieren. In Aachen geht diese Dokumentation am ersten Tag an die Verkehrsüberwachung.
  • Am Räumungstag die Genehmigung griffbereit halten – sie und die Fotos belegen, dass Zone und Frist korrekt waren.

Und wenn wir räumen?

Bei unseren Räumungen sprechen wir bei der Besichtigung ab, ob eine Zone nötig ist und wer den Antrag stellt. Wenn der Termin kurzfristig ist, legen wir ihn so, dass die Frist eingehalten werden kann – oder planen einen kleineren Wagen, der auch ohne Zone in der Nähe halten kann.

Sie möchten wissen, was die Räumung in Ihrem Fall kostet? Mit dem Kostenrechner erhalten Sie in zwei Minuten eine Preisspanne.

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